Ästhetische Chirurgie
Ästhetische Chirurgie — ein ausgesuchtes Spektrum
Wir bieten ein ausgesuchtes Spektrum der ästhetischen Chirurgie, mit dem wir reichlich Erfahrungen haben.
Eingriffe
Was wir anbieten
Eingriff
Lid-Lift / Lidstraffung
Ein müder Blick liegt oft nur an einem Überschuss an Haut am Oberlid oder an Tränensäcken.
Eingriff
Brow-Lift / Augenbrauen-Hebung
Tief stehende Augenbrauen erdrücken gelegentlich das Gesicht. Der Ausdruck gewinnt an Frische und Stärke.
Eingriff
Ohrkorrekturen
Abstehende Ohren anlegen oder zerrissene Ohrläppchen rekonstruieren.
Eingriff
Narbenkorrektur
Unschöne Narben korrigieren wir nicht nur im Gesichtsbereich, sondern am ganzen Körper.
Erst beraten, dann entscheiden
Im Beratungstermin klären wir, was realistisch erreichbar ist. Ein Kostenplan folgt schriftlich.
Wie wir arbeiten
Ein Gesicht, kein Katalog
Ästhetische Eingriffe im Gesicht sind chirurgisch anspruchsvoll, weil das Ergebnis jeden Tag sichtbar bleibt. Wir planen zurückhaltend: lieber ein natürliches Resultat, so das niemand die Operation erkennt, als eine Veränderung, die den Ausdruck verstellt.
Die Eingriffe erfolgen immer ambulant. Alle Arten der Betäubung und Narkose sind möglich. Sie gehen am selben Tag nach Hause.
Vor dem Eingriff
- Ausführliche Beratung mit Fotodokumentation
- Schriftlicher Kostenplan — ästhetische Eingriffe sind Selbstzahlerleistungen
- Gesetzliche Bedenkzeit zwischen Aufklärung und Operation
- Klärung von Medikamenten, Rauchen und Terminplanung
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Wenn der Befund medizinisch relevant ist
Schränkt beispielsweise der Hautüberschuss am Lid das Gesichtsfeld ein, kann die Krankenkasse in Leistung gehen. Die einfache Korrektur-Operation übernimmt dann der Augenarzt.
Soll das Ergebnis einem hohen ästhetischen Anspruch genügen, so gehört der Fall in die Gesichtschirurgie.
Narbenkorrekturen beschreiben wir unter Hautchirurgie.
Häufige Fragen
Was Patientinnen und Patienten uns fragen
Zahlt die Krankenkasse den Eingriff?
Ästhetische Eingriffe sind immer Selbstzahlerleistungen.
Bei Funktionseinschränkungen (Sehstörungen, Fraktur, Psyche) kann die Krankenkasse auf Antrag in Leistung gehen. Meist ist dann eine Prüfung durch den MDK erforderlich.
Warum nur dieses Spektrum?
Weil wir genau diese Eingriffe häufig machen.
Facelift, Fettabsaugung oder Bruststraffung bieten wir nicht an — das macht lieber jemand, der diese Eingriffe täglich vornimmt. Wir empfehlen Sie gerne weiter.
Wie lange ist die Bedenkzeit?
Zwischen Aufklärung und Operation liegt die gesetzliche vorgegebene Bedenkzeit. Der Beratungstermin ist kein Operationstermin. Sie entscheiden in Ruhe.
Kann ich den Eingriff in Sedierung machen lassen?
Ja. Auf Wunsch kann eine Sedierung oder Vollnarkose erfolgen. Viele Eingriffe gelingen jedoch gut in örtlicher Betäubung.
Einzelheiten unter Sedierung und Vollnarkose.
Termin gefällig?
Rufen Sie uns an unter 05231 962600.